|
GEBRAUCHSANWEISUNG FÜR MAILLON RAPIDE (DEN EXPRESS-DOPPELACHTER) ZUM EINSATZ MIT EINEM HÖHENSICHERUNGSGERÄT
GEGEN EINEN ABSTURZ AUS DER HÖHE (EN 362)
ODER BEIM ALPINEN KLETTERN UND SPORTKLETTERN (EN 12275)
• Der Benutzer muss vor jedem Gebrauch der Ausrüstung kontrollieren, ob die Schraube ganz eingedreht ist und ob das Anzugsmoment stimmt: Es darf kein Gewinde mehr zu sehen sein. • Nur entsprechend ausgebildete und qualifizierte Personen dürfen die Ausrüstung einsetzen. Außerdem ist ein Rettungsplan aufzustellen, um bei einem möglichen Notfall während der Arbeit in der Höhe sicher und schnell eingreifen zu können. • Gemäß der Norm EN 362 darf der Maillon Rapide nur in Einsatzfällen, bei denen ein Umhaken nur sehr selten erforderlich ist, verwendet werden. • Bei Einsatz eines Auffanggeräts ist die Länge des Maillon Rapide einzuberechnen, wenn sich dies auf die Fallhöhe auswirkt (beispielsweise bei Verwendung mit einem Gerät, das die Norm EN355 oder EN 360 oder EN 353-1/2 erfüllt). Es muss sichergestellt werden, dass das Sicherungsgerät bzw. der Verankerungspunkt sich stets an der richtigen Stelle befindet und die Arbeit so erfolgt, dass Absturzrisiko und Auffangstrecke auf ein Minimum reduziert werden. Der Sturzraum muss ausreichend und frei von Hindernissen sein. • Der Benutzer überprüft zudem, dass bei normalem Gebrauch, sowie in Notfällen seine gesundheitliche Verfassung die Sicherheit nicht beeinträchtigt. Im Zweifelsfall ist ein Arzt hinzuzuziehen. • Der Doppelachter darf nicht in einem feuchten Raum gelagert werden oder mit Wasser in Berührung kommen. Nach einer Reinigung mit Wasser und dem Lufttrocknen sind die Gewinde zu ölen. • Jede Veränderung (oder Verwendung mit anderen Teilen) des Maillon Rapide muss vom Hersteller genehmigt worden sein. • Die Lastvorgaben des Herstellers und die Angaben auf dem Produkt sind einzuhalten. Ein Maillon Rapide sollte stets von ein und derselben Person verwendet und nicht an Andere weitergegeben werden. • Die Verträglichkeit der verschiedenen Teile überprüfen, um eine mögliche Gefahr durch den Einsatz verschiedener, nicht zusammenpassender Teile zu vermeiden, da hierdurch die Sicherheit eines Teils durch die Sicherungsfunktion eines anderen Teils beeinträchtigt oder gestört werden könnte. • Der Verankerungspunkt muss eine Mindestzugfestigkeit von 10 kN aufweisen und im Einklang mit dieser Gebrauchsanweisung für den Einsatz des Maillon Rapide geeignet sein. Der Verankerungspunkt sollte sich über dem Benutzer befinden. • Beim Verkauf eines Maillon Rapide muss dem Artikel die Gebrauchsanweisung in der Landessprache des Kauflandes beiliegen. • Die Lebens-/Nutzungsdauer des Maillon Rapide hängt von den Einsatzbedingungen ab. • Der Doppelachter Maillon Rapide ist in regelmäßigen Abständen – mindestens einmal jährlich - sorgfältig von einer befähigten Person unter Einhaltung der Kontrollanweisungen des Herstellers zu überprüfen. Dies betrifft das Aussehen (Korrosion, Abnutzung, Verformung), die Funktionstüchtigkeit (Schrauben) sowie die Lesbarkeit der Kennzeichnungen. Extreme Temperaturen, chemische Einwirkungen, Schnitte oder Abrieb können die Leistungen der Ausrüstung beeinträchtigen (dies gilt für Benutzung, Transport und Lagerung). • Wurde ein Doppelachter an einem Sicherungsgerät zum Auffangen bei einem Absturz genutzt, muss er unverzüglich durch einen neuen ersetzt werden. Ein Auswechseln des Doppelachters ist ebenfalls notwendig, wenn nach Überprüfung des Teils Unsicherheit in Bezug auf eine ordnungsgemäße Funktionstüchtigkeit besteht. zurück Markierung
Die Markierung auf den Rapidglieder ist abhängig von der Endverwendung: CE selbst Zertifizierung, oder EN Zertifizierung. CE selbst Zertifizierung die Rapidglieder können mit alle Verwendungen, ausgenommen P.S.A. (Personalschutz Ausrüstung) benützt werden. Die Markierung garantiert die Konformität der Produkte, in Übereinstimmung mit unseren technischen Daten. *P.S.A: Personal Schutzausrüstung. o P.S.A. Markierung gegen Absturz aus der Höhe (EN 362) und beim alpinen Klettern und Sportklettern (EN 12275) Maillon Rapide zum Einsatz mit einem Höhensicherungsgerät gegen einen Absturz aus der Höhe oder beim alpinen Klettern und Sportklettern entsprechen die besondere CE Markierung (europäische Norm): • Norm EN 362: Industrie • Norm EN 12275: Bergbereich Wichtig: die Markierung ist gleich für eine Anwendung in Industrie und Bergbereich. GEBRAUCHSANWEISUNG zurück In Rahmen unseres Qualitätssicherungsverfahren
mit unseren Rohstofflieferanten, ist die Prüfung vom Rohstoff durch zerstörungsfreien Prüfung ausgeführt, mit Zertifikat für das Material.
zurück Qualität/ SicherheitKundenzufriedenheit ist für Péguet Maillon Rapide das Hauptthema. Für jeder Endbenützung, bleiben unseren Vorschriften gleich. Das Qualitätsmanagement entspricht die folgenden Pünkte:
|